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Testpflicht ab 01. Dezember

Mit wenigen Ausnahmen müssen sich seit dem 1. Dezember 2021 alle Personen (unabhängig von vom Impfstatus) wieder vor jedem Besuch in unserer Einrichtung einem Corona Schnelltest unterziehen oder einen offiziellen Nachweis über einen Corona Schnelltest mit negativen Ergebnis vorweisen, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf.

Zu unseren Besuchsregelungen.


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